Therapiespektrum
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- analytische Psychotherapie
- Psychoanalyse
- Krisenintervention
- Paar- und Familientherapie
- psychologische Beratung
- Autogenes Training
- psychosomatische Therapie in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
- Supervision
- Lehrtherapie
Honorar
Aufgrund meines besonderen beruflichen Werdegangs kann ich Ihnen auch die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Therapieformen anbieten, diese aber nicht über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen, sondern ausschließlich mit Ihnen direkt.
Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, die Heilpraktiker-Leistungen übernimmt, erkundigen Sie sich dort bitte vorab, wofür und in welcher Höhe Sie Kostenerstattungen erwarten können.
Nur im Ausnahmefall sind private Krankenkassen bereit, das Honorar für eine Therapie bei mir (über eine evtl. mögliche Erstattung nach GebüH hinaus) zu übernehmen. Denn geprüft wird oft nicht die Qualifikation der Therapeutin, sondern lediglich, ob der Ausbildungsverlauf in das übliche bürokratische Raster paßt. Außerdem beinhalten viele Tarife der PKV nur eine sehr begrenzte Stundenzahl pro Jahr.
Und eine Paar- oder Familientherapie ist ohnehin keine Kassenleistung.
Deshalb arbeite ich überwiegend für Selbstzahler. Dadurch ist sowohl das Honorar frei vereinbar als auch die Therapie selbst. Unabhängig von anderen Kosten- und Entscheidungsträgern orientiert sich die Behandlung somit außer an den allgemein anerkannten Regeln der Psychotherapie nur an den individuellen Bedürfnissen des Patienten sowie seinen zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten.
Vor allem aber müssen Befunde, Diagnosen und intime Details nicht an Dritte weitergegeben werden, denn Anträge auf Bewilligung einzelner Therapieschritte erübrigen sich.